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Philosophisches Seminar

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.

 

Was bedeutet es, dass 30% (BA) und 50% (MA) der Studienleistungen benotet sein müssen?

30% der ECTS Punkte müssen im BA und 50% der ECTS müssen im MA im Programm Philosophie benotet sein. Die Prozentzahl bezieht sich auf die Anzahl ECTS.

Ich habe nicht 30% bzw. 50% benotete ECTS. Kann ich trotzdem abschliessen?

Nein. Die Bedingungen und Bestehensvoraussetzungen auf dem Anhang zur Studienordnung müssen zwingend erfüllt sein.

Kann ich ein bestimmtes Wahlpflichtmodul zweimal absolvieren?

Nein. Pflicht- und Wahlpflichtmodule können nur einmal erfolgreich absolviert werden. Sie können mehrere Wahlpflichtmodule einer Modulgruppe absolvieren (z.B. zwei WP-Module der Praktischen Philosophie), aber nicht zweimal genau dasselbe WP-Module; d.h. Sie können nicht zweimal das Modul "Angewandte Ethik" absolvieren.

Welche Module eignen sich als vorgezogene Mastermodule?

Welche Pflicht- und Wahlpflichtmodule sich eignen, entnehmen Sie dem Modulkatalog bei der Beschreibung des entsprechenden Moduls.

Zudem eigenen sich alle Wahlmodule als vorgezogene Mastermodule.

Wo finde ich die Wahlmodule? Im Modulkatalog sind keine aufgeführt.

Im Modulkatalog finden Sie alle die Pflicht- und die Wahlpflichtmodule. Diese werden regelmässig angeboten.

Die Wahlmodule sind in jedem Semester andere. Diese finden Sie darum nur im Vorlesungsverzeichnis.

Kann Philosophie im Teilzeitstudium studiert werden?

Ja. Die Planung eines Teilzeitstudiums obliegt Ihrer Verantwortung.

Kann ich das Philosophiestudium im Herbst- oder im Frühjahrssemester beginnen?

Ja. Ein Studiumsbeginn ist im Herbst- sowie im Frühjahrssemester möglich.

Überprüft die Studienberatung, ob ich alle erforderlichen Module für den Abschluss habe?

Nein. Die Studienberatung führt keine Abschluss-Kontrollen durch. Die Studierenden können anhand des Studienstandes und von Video-Tutorials selbst überprüfen, ob sie alle erforderlichen Leistungen erbracht haben.

Infos zum Studienstand und Video-Tutorials: https://www.phil.uzh.ch/de/studium/studentservices/studienstand.html

Was mache ich bei Prüfungskollisionen?

Wenn zwei Prüfungen von gebuchten Modulen zur gleichen Zeit stattfinden, können Sie ein Gesuch stellen, um sich von einem Prüfungstermin abzumelden. Das Vorgehen finden Sie hier.

Hinweise zu den Seminararbeiten im Rahmen der Wahlpflichtmodulen

Seit dem Herbstsemester 2024 werden die Wahlpflichtmodule ohne Veranstaltung als zweisemestrige
Module angeboten. Sie können nach Absprache mit den Dozierenden in Ausnahmefällen einsemestrig
abgeschlossen werden. Bitte beachten Sie die in diesem Fall abweichenden Abgabefristen für die
einzelnen Bestandteile des Leistungsnachweises!

Abgabefristen im zweisemestrigen Modul: Wenn von den Dozierenden nicht anders festgelegt, gelten in
Wahlpflichtmodulen ohne Veranstaltung die folgenden Fristen (bei Buchung im Herbstsemester / bei
Buchung im Frühjahrssemester).

Bitte lesen Sie die weiteren Hinweise zu den Wahlpflichtmodulen ohne Veranstaltungen in der Wegleitung für das Fach Philosophie. Sie finden die Wegleitung auf dieser Seite.

Ich möchte an der ETH ein Modul absolvieren. Wie muss ich vorgehen?

Studierende der UZH haben die Möglichkeit, an der ETH als Fachstudierende ein Modul zu absolvieren. Befolgen Sie bitte diese Schritte:

  1. Kontaktieren Sie die Studienberatung des Philosophischen Seminars und teilen Sie mit, welches Modul Sie an der ETH absolvieren möchten. Fügen Sie den Link zum Vorlesungsverzeichnis der ETH hinzu.
    Beachten Sie, dass nur Module mit einem Bezug zum Fach Philosophie angerechnet werden können.
  2. Wenn die Studienberatung das OK gegeben hat, befolgen Sie bitte das Vorgehen der ETH
  3. Teilen Sie der Studienberatung mit, dass Sie das Modul definitiv besuchen und absolvieren möchten. Daraufhin wird eine Anerkennungsvereinbarung von der Studienberatung erstellt, die Sie unterschrieben erhalten.
  4. Bitte verlangen Sie nach dem erfolgreichen Absolvierten des Moduls einen Leistungsauszug Ihrer Leistung bei der ETH.
    Beachten Sie, dass der Datenaustausch mit der Philosophischen Fakultät der UZH nicht automatisch erfolgt!
  5. Reichen Sie den Leistungsauszug zusammen mit der von Ihnen unterschriebenen Anerkennungsvereinbarung bei der Studienberatung ein, welche die Anerkennung bzw. die Anrechnung in die Wege leitet.