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Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.
30% der ECTS Punkte müssen im BA und 50% der ECTS müssen im MA im Programm Philosophie benotet sein. Die Prozentzahl bezieht sich auf die Anzahl ECTS.
Nein. Die Bedingungen und Bestehensvoraussetzungen auf dem Anhang zur Studienordnung müssen zwingend erfüllt sein.
Nein. Pflicht- und Wahlpflichtmodule können nur einmal erfolgreich absolviert werden. Sie können mehrere Wahlpflichtmodule einer Modulgruppe absolvieren (z.B. zwei WP-Module der Praktischen Philosophie), aber nicht zweimal genau dasselbe WP-Module; d.h. Sie können nicht zweimal das Modul "Angewandte Ethik" absolvieren.
Welche Pflicht- und Wahlpflichtmodule sich eignen, entnehmen Sie dem Modulkatalog bei der Beschreibung des entsprechenden Moduls.
Zudem eigenen sich alle Wahlmodule als vorgezogene Mastermodule.
Im Modulkatalog finden Sie alle die Pflicht- und die Wahlpflichtmodule. Diese werden regelmässig angeboten.
Die Wahlmodule sind in jedem Semester andere. Diese finden Sie darum nur im Vorlesungsverzeichnis.
Ja. Die Planung eines Teilzeitstudiums obliegt Ihrer Verantwortung.
Ja. Ein Studiumsbeginn ist im Herbst- sowie im Frühjahrssemester möglich.
Nein. Die Studienberatung führt keine Abschluss-Kontrollen durch. Die Studierenden können anhand des Studienstandes und von Video-Tutorials selbst überprüfen, ob sie alle erforderlichen Leistungen erbracht haben.
Infos zum Studienstand und Video-Tutorials: https://www.phil.uzh.ch/de/studium/studentservices/studienstand.html
Wenn zwei Prüfungen von gebuchten Modulen zur gleichen Zeit stattfinden, können Sie ein Gesuch stellen, um sich von einem Prüfungstermin abzumelden. Das Vorgehen finden Sie hier:
https://www.philosophie.uzh.ch/de/studies/student_advisory_service.html
Beachten Sie auch die Infos hier:
https://www.phil.uzh.ch/de/studium/studentservices/module-pruefungen.html
Wahlpflichtmodule mit Seminararbeit werden in der Regel im Semester nach erfolgreichem Abschluss der entsprechenden Wahlseminare gebucht und absolviert werden (vgl. programmspezifische Wegleitung). Es ist vorgesehen, dass die Arbeiten zumindest teilweise in den Semesterferien geschrieben werden, und zwar in den Semesterferien nach dem erfolgreichen Abschluss des entsprechenden Wahlmoduls und vor dem Semester, in dem das entsprechende Wahlpflichtmodul mit Seminararbeit gebucht wird. Damit die vorgesehenen Fristen der einsemestrigen Wahlpflichtmodule mit Seminararbeit eingehalten werden können, bitten wir Sie, sich spätestens in der vierten Woche der vorlesungsfreien Zeit vor der Buchung des betreffenden Wahlpflichtmoduls mit Seminararbeit an die betreffende Betreuerin oder den betreffenden Betreuer der Seminararbeit zu wenden.
Allfällige Fragen können Sie an die betreffende Betreuerin, den betreffenden Betreuer oder an Studienberatung des Philosophischen Seminars (studienberatung@philos.uzh.ch) richten.
Studierende der UZH haben die Möglichkeit, an der ETH als Fachstudierende ein Modul zu absolvieren. Befolgen Sie bitte diese Schritte: