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Haben Sie Frage zur Immatrikulation, Bewerbung oder zur Zulassung?
Wenden Sie sich an die Kanzlei bzw. an die Zulassungsstelle:
Suchen Sie die Studienordnung für das Studium der Philosophie? Sie finden die Rechtsgrundlagen auf der Seite des Studiendekanats der Philosophischen Fakultät:
https://www.phil.uzh.ch/de/studium/dokumente.html
Studieren Sie bitte die folgenden Dokumente:
Die App «Studienfortschritt & -abschluss» ermöglicht Ihnen, den Studienfortschritt zu verfolgen, Ihren Abschlussvorschlag zu bearbeiten und sich zum Abschluss anzumelden. Sie steht Ihnen im Studierendenportal zur Verfügung.
Können Sie wegen Krankheit oder Unfall einen Leistungsnachweis nicht absolvieren, müssen Sie dies der zuständigen Stelle am Institut oder Seminar bzw. bei Abbruch einer Prüfung der Aufsicht umgehend mitteilen.
Zusätzlich müssen Sie bis spätestens fünf Arbeitstage nach dem Termin des Leistungsnachweises ein Abmeldegesuch stellen. Dieses können Sie im Studierendenportal unter «Meine Anträge und Rechnungen» tun. Die Antragstellung ist jeweils nach Ende der Stornofrist für Buchungs- oder Anfragemodule möglich. Das Gesuch ist nur mit Belegen (z.B. Arztzeugnis) gültig. Den Bescheid (Genehmigung oder Ablehnung) teilen wir Ihnen ebenfalls im Studierendenportal mit. Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn wir Ihren Antrag bearbeitet haben.
Alle Informationen finden Sie hier.
Haben Sie allgemeine Fragen zum Studium? Schauen Sie im allgemeinen Teil der Studienordnung (Studienordnung der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät (vom 28. September 2018)) und in der Wegleitung fürs Studium der Philosophischen Fakultät nach.
https://www.phil.uzh.ch/de/studium/dokumente.html
Haben Sie weitere Fragen zum Studium an der Philosophischen Fakultät? Die Student Services sind Ihre erste Anlaufstelle:
Haben Sie allgemeine Fragen zur Studiumswahl und zu möglichen Fachkombinationen? Schauen Sie sich die Webseite der Zentralen Studienberatung an:
https://www.studienberatung.uzh.ch/de.html
Sie haben Fragen zur fachwissenschaftlichen Voraussetzungen für das Lehrdiplom für Maturitätsschulen?
Wenden Sie sich an die Geschäftsführung des Philosophischen Seminars.
Informationen zu Anrechnungen von externen Studienleistungen (etwa nach Universitätswechsel) finden Sie unter Mobilität (Anrechnungen).
Benötigen Sie Hilfe von der Studienprogrammberatung Philosophie – etwa, weil Sie trotz der oben genannten Informationen noch Fragen zum Fachstudium Philosophie haben oder weil Sie die zuständige Stelle für Ihr Anliegen nicht finden?
Melden Sie sich per E-Mail mit Ihrem genauen Anliegen, Ihrer Fachkombination, der Angabe, ob Sie nach Regelung zum Übergang oder nach neuer StO studieren und der Bestätigung, dass Sie die Rechtsgrundlagen eingehend studiert haben an studienberatung@philos.uzh.ch.
Bei Fragen zu Studienreglementen und Wegleitungen nennen Sie bitte die konkreten Passagen, welche Ihnen Probleme bereiten.
Zuständig für die Studienprogrammberatung ist Sigmond Richli.