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Beachten Sie bitte die Richtlinien zur Anerkennung von Leistungen an der Philosophischen Fakultät.
Vor Antritt des Mobilitätsaufenthalts ist eine Anerkennungsvereinbarung mit der Studienberatung zu schliessen. Bitte teilen Sie der Studienberatung möglichst bereits bei der ersten Kontaktaufnahme mit, welche Module Sie mit welchen auswärtigen Studienleistungen substituieren möchten.
Sobald der Leistungsausweis der Gastuniversität in der finalen Version vorliegt, sind der Studienberatung des Philosophischen Seminars die folgenden Unterlagen zuzustellen.
Werden im letzten Semester des Studiums Studienleistungen ausserhalb der Universität Zürich erbracht, informieren Sie sich frühzeitig beim Geschäftsführer über die zu beachtenden Termine.
Die Richtlinien der Philosophischen Fakultät regeln die Anerkennung von Studienleistungen.
Anerkannte Leistungen erscheinen in der Leistungsübersicht sowie im Leistungsausweis.
Gesuche um die Anerkennung von Studienleistungen an das Philosophiestudium sind nach erfolgter abgeschlossener Immatrikulation und Vorliegen aller definitiver Leistungsnachweiser per Email an die Studienberatung zu richten. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Studienleistungen noch an keinen Studienabschluss angerechnet wurden.
Für die Bearbeitung des Anerkennungsgesuchs sind die folgenden Informationen und Unterlagen unerlässlich: