Philosophisches Seminar

17.03.2012

Abschluss BA- und MA-Studium

Der Abschluss des Bachelor- und Masterstudiums muss von den Studierenden termingerecht bei der Philosophischen Fakultät beantragt werden. Dies muss im Frühjahrssemester jeweils zwischen dem 15. und 30. März und im Herbstsemester jeweils zwischen dem 15. und 30. Oktober geschehen. Alle relevanten Informationen sind auf der Homepage der Philosophischen Fakultät abrufbar.

Sollte sich nach bereits erfolgter Anmeldung herausstellen, dass für den Abschluss erforderliche Leistungen nicht in der geforderten Frist erbracht werden können, ist eine unverzügliche, schriftliche und unterschriebene Abmeldung (Rückzug der Anmeldung) an den Bereich „Abschluss/Prüfungen“ des Studiendekanats zu richten.

Wichtig: Falls Sie im Semester des Abschlusses Ihres Studiums noch Module absolvieren in deren Rahmen Seminararbeiten zu verfassen sind, müssen Sie mit den betreffenden Dozierenden Abgabetermine für Ihre Seminararbeiten vereinbaren (in der Regel drittletzte Woche der Vorlesungszeit), die es den Dozierenden ermöglichen, die Ergebnisse bei Seminaren vom Herbstsemester bis spätestens zum 12. Januar bzw. bei Seminaren vom Frühjahrssemester bis zum 15. Juli dem Sekretariat mitzuteilen. Werden diese Fristen verpasst, verlängert sich das Studium um ein Semester.

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