Ausleihbestimmungen
1. Ausleihbeschränkungen
Nicht ausleihbar sind Zeitschriften und Jahrbücher – Dokumente aus den Handapparaten zu Lehrveranstaltungen – Bände, die rot gekennzeichnet sind (kritische Gesamtausgaben, Standardwerke zur Philosophie allgemein usw.).
Im Normalfall können bis zu 20 Dokumente ausgeliehen werden.
2. Ausleihfristen
Die feste Ausleihfrist beträgt 28 Tage (Sonderregelungen vorbehalten). Während dieser Zeit sind die ausgeliehenen Dokumente nicht rückrufbar.
Solange keine Reservation vorliegt, kann ein Dokument bis zu fünfmal verlängert werden. Die ersten beiden Verlängerungen erfolgen durch das System; drei weitere Verlängerungen muss der Benutzer/die Benutzerin via Benutzungskonto (Rechercheportal der UZH und ZBZ) selbst vornehmen bzw. bei der Bibliothek (telefonisch/E-Mail) beantragen.
Benutzende sind für die Einhaltung der Leihfristen selbst verantwortlich.
3. Fristen und Gebühren für Rückrufe, Erinnerungen und Mahnungen
| Stufe | Stichtag | Uebermittlungsform | Kosten |
| Rückruf (bei Vormerkung) | 1 Tag nach Ablauf der festen Leihfrist | Brief oder E-Mail | kostenlos |
| Erinnerung | 1 Tag nach Ablauf der festen Leihfrist bzw. Verlängerung | Brief oder E-Mail | kostenlos |
| 1. Mahnung | 14 Tage nach Rückruf bzw. Erinnerung | Brief | 10.- Fr. pro Dokument |
| 2. Mahnung | nach weiteren 14 Tagen | Brief | 20.- Fr. pro Dokument |
| 3. Mahnung | nach weiteren 14 Tagen | Einschreiben m. Androhung weiterer Massnahmen | 35.- Fr. pro Dokument |
